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Definition: P-Konto

Jährlich kommen über 100.000 neue Privatinsolvenzen dazu. Daneben gibt es noch geschäftliche Insolvenzen. Und jeder der Schulden hat, musste bis 2011 Angst haben, nicht mehr an sein Geld zu kommen, da das Konto gepfändet worden ist. Zwar gab es auch bis 2010 einen Pfändungsschutz, allerdings musste man sich immer eine Freigabe beim Amtsgericht erwirken. Lediglich Arbeitslose konnten Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen abheben. Lastschriften waren jedoch nicht mehr möglich und so ging regelmäßig bei den Schuldnern die Miete und Strom zurück, was neue Kosten zur Folge hatte.

Um den Schuldnern ein sozial gerechtes Leben zu ermöglichen, reformierte die deutsche Bundesregierung daher den Pfändungsschutz grundlegend und führte das P-Konto ein. Das P-Konto ist die Abkürzung für Pfändungsschutzkonto. Das besondere daran: Jeder Bürger – egal ob verschuldet oder nicht – konnte von seiner Bank verlangen, dass das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. › Continue reading

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Mittwoch, Juli 13th, 2011 Konten Keine Kommentare

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